Lotto Verbot für Hartz 4 Empfänger in NRW
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Lotto Verbot für Hartz 4 Empfänger in NRW
Lotto-Verbot für Hartz-IV-Empfänger
10.03.2011 - 10:41 UHR
Hartz-IV-Empfänger dürfen in Nordrhein-Westfalen ab sofort nicht mehr an öffentlichen Glückspielen teilnehmen.
Grund: Das Landgericht Köln hat in einer einstweiligen Verfügung der Westdeutschen Lotterie GmbH in Münster (West-Lotto) untersagt, Hartz-IV-Empfängern „die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen (...) zu ermöglichen“. Dazu zählt auch das Lotto-Spiel.
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